Der Arbeitgeber darf ja Kinderbetreuungskosten steuerfrei als Zuschuss an seine Arbeitnehmer entrichten. Diese Betreuungskosten enthalten sowohl die Unterkunft als auch die Verpflegung.

In meinem Fall zahle ich monatlich 212,50 € an den Kindergarten. Davon entfallen 139,00 € auf die Betreuung (Kindergartenbeitrag in Abhängigkeit der Anwesenheitszeit), 57,00 € auf das Essen sowie 1,00 € auf Getränke. Soweit so gut.

Die restlichen 15,50 €/Monat entfallen auf Spielgeld, Putzgeld und Instandsetzungsrücklage.

Dürfen diese 15,50 €/Monat ebenfalls vom AG übernommen werden? Gerne mit Verweis auf die Rechtsgrundlage.

Vielen Dank