Welche Betreuungskosten (Kindergarten) darf der Arbeitgeber bezuschussen (steuerfrei)?
Der Arbeitgeber darf ja Kinderbetreuungskosten steuerfrei als Zuschuss an seine Arbeitnehmer entrichten. Diese Betreuungskosten enthalten sowohl die Unterkunft als auch die Verpflegung.
In meinem Fall zahle ich monatlich 212,50 € an den Kindergarten. Davon entfallen 139,00 € auf die Betreuung (Kindergartenbeitrag in Abhängigkeit der Anwesenheitszeit), 57,00 € auf das Essen sowie 1,00 € auf Getränke. Soweit so gut.
Die restlichen 15,50 €/Monat entfallen auf Spielgeld, Putzgeld und Instandsetzungsrücklage.
Dürfen diese 15,50 €/Monat ebenfalls vom AG übernommen werden? Gerne mit Verweis auf die Rechtsgrundlage.
Vielen Dank