Kann der Käufer mein Auto zurückgeben?

Hallo,

ich habe keine Quittung, aber ich weiß, dass die Steuerkette erneut wurde, ja nicht komplett neu, aber nicht mehr wie 10 000km.

Wie haben einen Kaufvertrag und dort steht:

“Ich habe das Auto überprüft und bin damit einverstanden, das Auto in dem Zustand zu kaufen, in dem es ist, ohne jede Gewährleistung“.

Ich weiß, dass das erneuert ist und ich hab keine Angst.

Aber alle Gutachter schreiben alles, was man ihnen sagt.

Das andere Problem ist, dass ich weiß, dass sein Sohn eine Werkstatt hat.

Ich wei nicht, was ich machen soll, wenn er morgen angeruft und sagt “Die Steuerkette ist alt, ich will sie zurückgeben“.

Beim Kauf ich hab gasagt, ich hab keine Quittung.

Ich habe nur gesagt, dass die Steuerkette gewechselt ist, aber nicht komplett neu ist! Aber wie gasagt,, ist nicht mehr wie 10 000 Max.

Aber trotztem, als ich dieses Auto gekauft habe, habe ich es direkt in die Werkstatt gefahren und ich habe mit dem Werkstattmeister zusammen gesehen, dass die Steuerkette erneuert wurde:

Absolut neu, ohne Luft und die Kunststoffführungen, komplett weiß ich es nicht mehr wie 5 bis 10k km.

Ich habe auch einen neuen TUV gemacht und Ölwechsel und Bremsen gewechselt!

Seit damals steht das Auto auf meinem Parkplatz. Ich habe das Auto nicht zugelassen wegen finanzeller Probleme. Ich habe das Auto zum Verkauf angeboten.

Der Käufer hat das Auto gesehen. Leider war eine Probefahrt nicht möglich, weil das Auto ohne Kennzeichen war, aber bis dahin stand es in der Werkstatt. Ich habe Bescheid gesagt, dass es dort in der Werkstatt steht und er das Auto fur 50 Euro prüfen kann.

Er wollte das aber nicht und hat das Auto selbst inspiziert und gekauft.

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Hallo,

ganz einfache Antwort:

  1. handelt es sich um einen Privatverkauf, und wie Sie schon richtig im Kaufvertrag beschrieben haben - ohne Gewährleistung.
  2. Mündliche Absprachen zählen hier meiner Meinung dann nicht.

Meiner Meinung nach müssen Sie dem Käufer keinen Nachweis erbringen, dass die Steuerkette bereits erneuert wurde. Er hat das Auto auch so gekauft.

Wenn er mit einem Anwalt oder weiteren Folgen droht, würde ich Ihm das machen lassen. Ihre Antwort dann: wenn es nur um die Quittung geht, dann würde hier definitiv darauf verweisen, dass er die Möglichkeit bei Fahrzeugübergabe hatte, sich die Quittung (für die Erneuerung der Steuerkette) samt aller anderen fahrzeugrelevanten Unterlagen von Ihnen aushändigen zu lassen. Nach zwei Monaten ist hier definitiv seine Forderung zurückzuweisen.

Viel Erfolg!

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