Antwort
Hallo,
ganz einfache Antwort:
- handelt es sich um einen Privatverkauf, und wie Sie schon richtig im Kaufvertrag beschrieben haben - ohne Gewährleistung.
- Mündliche Absprachen zählen hier meiner Meinung dann nicht.
Meiner Meinung nach müssen Sie dem Käufer keinen Nachweis erbringen, dass die Steuerkette bereits erneuert wurde. Er hat das Auto auch so gekauft.
Wenn er mit einem Anwalt oder weiteren Folgen droht, würde ich Ihm das machen lassen. Ihre Antwort dann: wenn es nur um die Quittung geht, dann würde hier definitiv darauf verweisen, dass er die Möglichkeit bei Fahrzeugübergabe hatte, sich die Quittung (für die Erneuerung der Steuerkette) samt aller anderen fahrzeugrelevanten Unterlagen von Ihnen aushändigen zu lassen. Nach zwei Monaten ist hier definitiv seine Forderung zurückzuweisen.
Viel Erfolg!