Mein Bankberater entnimmt abgelaufene Verträge immer aus meinem Finanzordner u. vernichtet sie - ich gehe also davon aus, Du mußt sie nicht aufbewahren. Ist ja über Mikrofilm alles nachvollziehbar mittlerweile.
Zu dieser Thematik habe ich kürzlich gelesen, daß es zu einem Prozess durch 2 Instanzen bis vor den BFH kam. (BFH AZ VI B 66-08) Steuerermässigungen sind wohl nur zu erwarten, wenn nachweislich ein Umzug auf grd. Krankheit nötig wurde. Dazu düfte ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.
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