NUMBER26 GmbHKlosterstraße 62,
10179 Berlin

Handelsregister-Nr: HRB 151080 B, Amtsgericht Charlottenburg

Gegenstand: Technische Unterstützungsdienstleistungen für die
Erbringung von Zahlungsdiensten Dritter, wie beispielsweise die
Verarbeitung und Speicherung von Daten, vertrauensbildende
Maßnahmen und Dienste zum Schutz der Privatsphäre, Nachrichten- und
Instanzenauthentisierung, Bereitstellung von IT- und
Kommunikationsnetzen sowie Mobile Apps zum Tracking von
Zahlungstransaktionen; die Gesellschaft gelangt dabei zu keiner
Zeit in den Besitz der im Rahmen von Zahlungstransaktionen zu
übermittelnden Geldbeträge. Sie erbringt selbst keine
erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste im Sinne des
Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes oder erlaubnispflichtige
Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes.


NUMMER26 ist keine Bank sondern benutzt dazu gemäß Ihrer Webseite:

"Unsere Partnerbank

Wirecard Bank AG
Einsteinring 35
85609 Aschheim"

Die ING-DiBa ist eine Tochter der ING Bank Niederlande.

Hat über 8 Millionen Kunden. Ist aus meiner Sicht sehr zu emfehlen.

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Gemäß Börsenzeitung hat Air Liquid eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Aktiensplit) am 02.06.2014 im Verhältnis 10:1 vorgenommen.l

https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=25&l=0&isin=FR0000120073

Damit wird automatisch der Chart historisch angepasst und der Kurs sinkt im Vergleich zum Vortag.

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Zum einen weichen die L&S Kurs oder die von anderen Anbietern nicht (oder unwesentlich) von Realtimebörsenkursen ab! der Vorteil dieser Anbieter ist, dass du von 8.00 h bis 22:00 h handeln kannst und Kurse gestellt bekommst ! Marktkurse versteht sich.

Kostenlose Kurse, realtime, wenn du angemeldet bist, bekommst du auf jeden Fall an der Deutschen Börse Frankfurt.

http://www.boerse-frankfurt.de/de/aktien/realtime-quotes#tab_id=dax&reiter=dax

und bei viele anderen Anbietern Google "Realtimekurse"

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Wenn du 5.000 Euro (ob in einer Summe oder Teilbeträgen) als Gewinn realisiert hast zahlst Du (bei jedem Verkauf anteilmäßig)

25 % Abgeltungssteuer = 1.250 Euro (werden direkt von der Bank einbehalten)

5,5 % Soli = 68,75 Euro (und an das Finanzamt abgeführt)

ggfl. Kirchensteuer.

Verlustgeschäfte werden mit der während des Kalenderjahres gezahlten Abgeltungssteuer und Soli zurückgerechnet, bekommst du also wieder erstattet. d. h. im Beispiel oben:

Du machst 2.000 Euro Verlust

25 % Abgeltungssteuer = - 500 Euro (also Gutschrift dirket aufs Konto)

5,5 % Soli = - 27,50 Euro (also Gutschrift direkt aufs Konto)

ggfl. Kirchensteuer

realisierst du ab dem 2. Januar ein Verlust bildest du einen Verlusttopf. Dieser Verlusttopf wird gegen zukünftige Gewinne verrechnet und verfällt (nach aktuellen Gesetzen) NIE, es sei denn du lässt in dir von der Bank bestätigen, um ihn mit Gewinnen auf Geschäften bei einer anderen Bank zu verrechnen (innerhalb der Einkommensteuererklärung)

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Kurz und knapp: NEIN!

Grund, seit Ende 2008 bzw. 1.1.2009 gilt die neue Abgeltungssteuer. das heißt, bis zum 31.12.2008 gab es eine Spekulationsfrist von 1 Jahr; Aktiengewinne konnten nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei vereinnahmt werden. Aktienverluste aber auch!!! Dein verlust aus Wertpapiergeschäften die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden sind steuerfrei und können nicht mit Gewinnen aus einem späteren Zeitpunkt verrechnet werden. Zudem läuft am 31. 12. 2013 eine Verlustverrechnung vom Finanzamt anerkannten Altverlusten aus. Hast du einen Verlustvortrag (Bescheid des Finanzamtes) für Veräußerungsgeschäfte aus vor 2009 dann kanns du nur noch dieses Jahr diesen Verlustvortrag gegen aktuelle Gewinne verrechnen. Um das zu nutzen, hättest du aber die Aktien 2008 verkaufen müssen und den Verlust steuerlich anerkennen lassen. (Verlustvortrag)

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Alle Wertpapiere werden bei so genannten Kassenvereinen für die Banken bzw. deren Kunden verwahrt.

Börsenlexikon: Kassenvereine oder Zentralverwahrstellen sind Gesellschaften, deren Gesellschafter ausschließlich Banken sind. Sie wickeln den Wertpapiergiroverkehr ab und verwahren Wertpapiere. Dadurch entfällt beim Kauf oder Verkauf von Aktien das physische Verschicken der Wertpapiere; diese werden vom Kassenverein verwaltet und dem jeweiligen Besitzer bis zum Weiterverkauf gutgeschrieben.Alleiniger Kassenverein in Deutschland ist derzeit Clearstream.

Effekive Stücke gibt es kaum noch, das heißt die Wertpapiere werden als so genannte Globalurkunden da verwahrt.

Wikipedia: Globalurkunde oder auch Sammelurkunde ist im Bankwesen die Bezeichnung für ein Wertpapier, in welchem einheitlich die Rechte mehrerer Aktionäre einer Aktienemission oder mehrerer Gläubiger einer Anleihenemission verbrieft sind. Sie dient der Vereinfachung der Depotverwaltung und ermöglicht einen „stückelosen“ Effektenverkehr, weil keine physischen Urkunden mehr erforderlich sind. Komplementärbegriff ist das effektive Stück.

Wird ein Wertpapier endfällig oder aus anderen Gründen aus dem Handel genommen, wird die Globalurkunde ausgebucht.

Eine Aushändigung von "Effektiven Stücken" also einzelnen Aktien oder Wertpapieren ist heute sehr aufwendig, teuer und wird von den Banken, bzw. Kassenverein kaum noch ermöglicht. Du kannst aber diese Wertpapiere meist noch über Anbieter historischer Aktien erwerben oder über E-Bay kaufen.

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Deine Frage wurde ja hier schon recht ausführlich und mit den zur Verfügung stehenden Infos richtig beantwortet.

Eine gute Antwort kannst du aber erst dann bekommen, wenn du uns sagst um welches Wertpapier (WKN und ISIN) du in deinem Depot hast.

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Eine Konto Nummer wird immer nur einmal vergeben!

Es ist absolut unmöglich, dass eine Bank eine Konto Nummer nach einer "bestimmten Frist" erneut für einen neuen Kunden benutzt!

Das gibt es nicht und das wird es auch nie geben.

Die Kontonummern werden von der datenverarbeitung vorgegeben und sind bei vielen Banken neun-stellig, davon ist eine zahl ein Prüfziffer, daheißt im Ende achtstellig, also nur 99 Millionen möglichkeiten eine Konto Nummer zu vergeben, bei 80 Millionen Einwohner und das pro Bank.

Wenn du auf ein geschlossenes Konto geld überweist und die es nicht verbuchen kann, wird das geld zurück überwiesen. Dauert ein 2 Tage. Es sei denn die schuldest der Bank aus dieser Geschäftsverbindung noch Geld. Dann freut sich die Bank und verbucht es als "Eingang auf abgeschriebene Forderungen" Dann hast du keine Chance mehr an das geld zu kommen.

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Die Relation sind nicht die Einlagen von Kunden oder anderen Banken.

Die Relation ist das haftene Eigenkapital.

Die Banken sind nach der so genannten Solvabilitätsvorordnung verpflichtet sämtliche Risiken (Kredite, Bürgschaften, Derivate, Wertpapiere etc die Liste ist lang - siehe § 19 KWG) mit mindestens 8 % haftenden Eigenkapital zu unterlegen. Das ist eine vereinfachte Darstellung der Solvabilitätsvorordnung, die sehr kompliziert ist und viele 100 Seiten umfasst. Das schizophrene an der Sache ist aber, dass die SolvV zum Beispiel Griechenland Staatsanleihen als "risikolos" einstuft, also mit 0 % haftenen Eigenkapital zu unterlegen sind. Das ist Politik!

Das heißt, wenn eine Bank Risiken in Höhe von 10.000.000.000 Euro hat braucht sie mindestens 800.000.000 haftendes Eigenkapital.

Diese Relation wird 1/4 jährlich an die Aufsichtsbehörden (über die Deutsche Bundesbank) gemeldet und von den Wirtschaftsprüfern überprüft. Zu keinem Zeitpunkt darf diese Relation unterschritten werden.

Das ist eine von vielen anderen Vorschriften, die Banken einzuhalten haben.

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Zitat: "Ich habe diese Aktien nun gerade in mein aktuelles Depot übertragen lassen."

Damit hast du die Verluste bereits realisiert! und die sind steuerfrei. Insbesondere dann wenn der übertrag von einer Bank zur anderen stattfand. Evtl. kannst du was retten, wenn die beiden Depot bei der gleichen Bank waren, aber auch nur, wenn die Depotinhaber gleich waren.

Bei einem Depotübertrag werden die Wertpapiere zum am Buchungstag gültigen Tageskurs neu eingebucht.

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Ja, das geht.

Bei dem Verlustvortrag von vor 01.01.2009 der in der Einkommensteuer separat bescheinigt wird ist gibt es keine "Verlusttöpfe" wie sie im neuen Steuerrecht verankert sind.

Daher sollte das gehen.

Ab 2009 können nur noch Gewinne aus Aktien mit Verlusten aus Aktien und Gewinne aus Zertifikaten mit Verlusten aus Zertifikaten verrechnet werden.

der Verlustvortrag von 2009 muss aber bis Ende 2013 aufgebraucht werden, danach verfällt er.

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