Bin verheiratet, bisher immer zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Unsere Steuersoftware hat errechnet, dass es günstiger ist, wenn wir getrennte Veranlagung wählen. Ist das möglich, wenn wir gemeinsame Freistellungsaufträge für Kapitalerträge erteilt haben? Wie wären gemeinsame Kapitalerträge bzw. Abgeltungssteuer aufzuteilen?