Nach erteilter Restschuldbefreiung, wird mir nun von meiner Versicherung mitgeteilt, das meine abgetretene Lebenversicherung (für ERP/EKH-Darllehen) noch immer von der Bank gehalten wird. Die Versicherung wird 2017 fällig. Die Bank wurde im Rahmen der Restschuldbefreiung in das Verfahren einbezogen. Hat die Bank dennoch ein Recht auf die Versicherungssumme oder kann die Abtretung von mir zurückgefordert werden, da die Bank ja bei der Insolvenz berücksichtigt wurde?

Vielen Dank schon im Vorfeld für die Mühe!!