hi,

habe ich die möglichkeit schon während der bauphase eine afa geltend zu machen, oder erst ab fertigstellung?

beispiel:

kauf einer neuen, noch zu bauenden, gewerbeeinheit, welche vermietet wird.

kaufdatum 1.8.2012 fertigstellung bis 10.2013. KP zahlung ratierlich nach fertigstellungsgrad. vermietet zum 1.1.2014

1.kann man bereits für 2013 und anteilig 2012 eine afa rechnen, oder erst ab 2014. 2.die finanzierungskosten müsste ich bereits geltend machen können,oder? 3.wird bei einem neubau bzgl. der afa wahlmöglichkeit linear oder 4% für 8 Jahre 2,5 für die nächsten 6 Jahre .... zwischen einer gewerbeeinheit und vermieteten objekten zu wohnzwecken unterschieden, oder werden diese gleich behandelt.

danke

vg

arno