Antwort
Für rechtliche Wirksamkeit einer Unterschrift ist es nicht notwendig, dass man diese auch lesen kann. Es kommt nur darauf an, dass man sie eindeutig als die Unterschrift der jeweiligen Person identifizieren kann. Sie muss also auf allen Dokumenten gleich oder zumindest sehr ähnlich aussehen, damit die Person später nicht die Unterschrift und damit die Zustimmung zum Vertrag ablehnen oder zurückweisen kann.