Wenn das die einzige Angabe ist, die eine Berufsunfähigkeit definiert, dann könnte die Bedingung erfüllt sein. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen haben eine Klausel der abstrakten Verweisung. Dabei kann die Versicherung verlangen, dass du in einem anderen Beruf arbeitest.
Wenn es die Freundin darauf anlegt, kann sie auf jeden Fall noch weiter Miete von dem Mieter bekommen, da er keine Beweise für die Kündigung hat. Allerdings ist es nicht gerade die feine englische Art, wenn sie ihre Meinung ändert, abstreitet, dass er mündlich gekündigt hat und vor Gericht zieht. Sie sollte sich lieber neue Mieter suchen und in Zukunft immer eine schriftliche Kündigung verlangen.
Es kann sich lohnen, Wohngeld zu beantragen. Soweit ich weiß, darf man da Ersparnisse haben. Das könnte eine hilfreiche Möglichkeit sein, um mehr Geld zum Leben zu haben, ohne die Ersparnisse aufbrauchen zu müssen.
Für die Größe gibt es bestimmte Regelwerte. Das sind ca 45-60qm für einen 2 Personenhaushalt. Allerdings ist mehr der Mietpreis entscheidend, der von den jeweiligen Mieten der Stadt abhängig ist. Deshalb würde ich bei der Arge nachfragen, was deine Wohnung kosten darf. Wenn du dann eine passende Wohnung gefunden hast, würde ich die Konditionen noch einmal mit der Arge abklären, bevor du den Mietvertrag unterzeichnest.
Für rechtliche Wirksamkeit einer Unterschrift ist es nicht notwendig, dass man diese auch lesen kann. Es kommt nur darauf an, dass man sie eindeutig als die Unterschrift der jeweiligen Person identifizieren kann. Sie muss also auf allen Dokumenten gleich oder zumindest sehr ähnlich aussehen, damit die Person später nicht die Unterschrift und damit die Zustimmung zum Vertrag ablehnen oder zurückweisen kann.