Ich hatte nun auch keine Scheidungsanwälte gemeint, sondern eher Steuerfachanwälte. Es gibt ausreichend Anwälte, die sich mit Steuerrecht sehr gut auskennen.

Und selbstverständlich erhältst du beim Finanzamt Auskunft darüber, ob und wie eine Tätigkeit angemeldet werden muss. ;)

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Genau, hier greift die Kleinunternehmerregelung, sofern du alle Kriterien erfüllst. Dein 450€ Job wird vermutlich pauschal von deinem Arbeitgeber versteuert, dadurch gibt es auch keine Einkommensteuer, die du abführen musst.

Laut §18 zählt der Beruf des Designers ebenfalls zu den Freien Berufen. Du musst hier jedoch eine Ausbildung nachweisen. Ich würde das zur Sicherheit mit dem Steuerberater oder einem Anwalt klären, ob diese (wenn du dich noch mittendrin befindest) bereits anerkannt wird.

Viel Erfolg :)

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