Hallo

Meine Eltern hatten eine gemeinsame Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft. Sie haben auch Anteile bezahlt. Sind beide Mitglied der Wohnungsgesellschaft? Müssen beide Mitgliedsbeitrag bezahlen oder nur einmalig für eine Wohnung?

Meine Eltern haben sehr viele Jahre in der Wohnung gelebt. Leider ist meine Mutter krankheitsbedingt in ein Pflegeheim gezogen und ist damit als Mitglied ausgeschieden. Stehen ihr nicht bis zu diesem Zeitpunkt Anteile zu ?

Mein Vater hat noch 8 Monate in der Wohnung gelebt bis er verstorben ist.

Jetzt geht es um die Aufteilung der Anteile.

Ich wäre für eine Antwort dankbar