Hallo, liebe antwortende Menschen, nun bin ich überfordert und weiss kaum, wie ich die Verhältnisse anders erklären soll. Aber ich versuche es mal: Der Vater V der Erblasserin zeugt drei Kinder, T1 - T2 - T3 -- T2 davon ausserhalb der Ehe. Dieses aussereheliche Kind (verstorben) hat als einziges selber ein (uneheliches) Kind E, welches lebt, die beiden ehelichen Kinder T1 und T3 bleiben ihrerseits kinderlos und sind zwischenzeitlich verstorben. Meine Frage lautet: Ist dieses Kind E (einzig noch lebend) nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt nach dem zuletzt verstorbenen ehelichen Kind T3 des Vaters? Ist dieses Enkelkind E des Vaters des Erblassers T3 tatsächlich im juristischen Sinne eine Nichte zum ehelichen Kind T3 des Vaters? Ja, ja, auch ich finde das kompliziert........
Antwort