Hallo,

ich habe folgende Frage:

ich wollte eine Wohnung verkaufen.

In der Wohnung war eine Einbauküche, die zwar alt aber funktionstüchtig war, und als Raumteiler fungierte.

Der Käufer wollte die Küche nicht - und wir einigten uns (mündlich) darauf, dass ich die Küche entsorge.

Dafür gibt es Zeugen.

Jetzt springt der Käufer am Tag des Notartermins ab (er hat den Notartermin beim Notar abgesagt).

Kann ich den (ehemaligen) Käufer für den Restwert der Küche in Regress nehmen?

Ein evtl. neuer Käufer hätte die Küchen vielleicht gerne gehabt.