was ist denn überhaupt beschädigt worden? -deine einrichtung? dann würde eine hausratversicherung zahlen aber das kann dem vermieter egal sein

  • das gebäude? wände, decke usw. naß beschädigt? dies ist sache der gebäudeversicherung deines vermieters

  • trifft dich ein verschulden am defekt des wasserhahnes? dann könnte die gebäudeversicherung dich in regress nehmen, deine haftpflichtversicherung die du hoffentlich hast würde dies dann ggf. übernehmen.

grundsätzlich aber müssen versicherungen abgeschlossen sein bevor ein schaden eintritt. wenn dies anders wäre müssten wir hier in unserer agentur nummern wie beim arbeitsamt vergeben um alle bedienen zu können.

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zunächst geht erst mal die versicherung des verkäufers auf den erwerber über. der erwerber kann dann innerhalb von 4 wochen nach eintrag im grundbuch den vertrag zur nächsten hauptfälligkeit kündigen, natürlich auch fristlos allerdings steht dem versicherer die bereits vom vorbesitzer get´zajlte prämie zu.

nach ablauf der 4 wochen kannst du natürlich die versicherung immer noch zum ablauf, bzw. wenn bereits über die ursprüngliche vertragsdauer hinasu bestehend zur nächsten hauptfälligkeit mit 3 monaten frist kündigen.

zu sinn und unsinn der vergleichsportale ist schon genug geschrieben. du solltest dich daher vieleicht erst mal mit der bestehenden versicherung (vertreter od. makler)in verbindung setzen, evtl. macht man dir ja hier auch ein besseres angebot wenn du dort bleibst.

ansonsten laß dich vom vertreter oder makler deines vertrauens beraten. auch eine gebäudeversicherung ist ein komplexes thema welches man ohne fachkenntnisse nicht einfach im internet abschließen sollte. merke: billig ist nicht gleich preiswert, auf die risikogerechte absicherung kommt es an. fehler merkst du erst im schadensfall und dann ist es leider zu spät.

wenn du bauchschmerzen hast gehst du ja auch zum arzt und recherchierst nicht im internet nach der möglichen diagnose.

ach ja VORSCHÄDEN SIND IMMER ANZUGEBEN

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