bei der Einkommensteuererklärung? In der Anlage N!

Wäre ich beim Kunden eingesetzt, würde ich doch erwarten, dass der Arbeitgeber das zahlt. Und dann ist nichts anzugeben bei der Steuererklärung.

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ich sehe hier eine Option, die man für den Wechselkurs eingeht. Bei den Konditionen kann die Bank mehr sagen, denn der Rand schwankt doch sehr bzw. hat sehr an Wert verloren, was sich auf die Konditionen auswirken wird.

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genau genommen fällt auch hier Schenkungssteuer an.

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die Kontobewegungen werden nicht rausgegeben. Es werden die wichtigsten Daten vermittelt. Besteht ein weiterer Anlass, Nachforschungen zu tätigen, kann es dazu kommen. In vielen Fällen wirst du davon informiert. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, kann das auch ohne Meldung erfolgen.

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