Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Innerhalb der ersten drei Jahre hatten wir einen Rohrbruch im Keller und somit einen Wasserschaden. Wir haben diesen natürlich behoben und im selben Zug die Abflussrohre mit ausgewechselt. Einen Teil hat die Versicherung übernommen und den Rest wir. Gehören diese Kosten zu den unvorhersehbaren Erhaltungskosten oder müssen diese mit zu den 15 Prozent gezählt werden?
Ebenfalls hatte ich Mieterschäden kurz vor Ende der 3 Jahresfrist. Der Mieter hat über Nacht einiges zerstört und ist abgehauen. Diese Reparaturen mussten wir auch beheben. Zählen diese auch zu den 15 Prozent?
Weiterhin haben wir neue Leitungen für die Solaranlage verlegt und Kosten für die Anlage an sich gehabt. Diese würde ich zu den Herstellungskosten packen und in dem jeweiligen Jahr abrechnen, in dem die Kosten angefallen sind. Oder muss ich die Kosten 2017 und 2018 zusammen packen und in 2018 abrechnen, weil die Maßnahme da abgeschlossen wurde?
Wenn ich innerhalb der ersten drei Jahre die jeweiligen Kosten zu Erhaltung und Herstellung sortiere, bleibe ich unter den 15 Prozent. Wenn ich alles zusammen betrachten muss, dann komme ich drüber.
Ich bitte um Rat. Danke im Voraus für die Antworten.