Antwort
bei uns in der Familie gabs so einen Fall auch schon. Soweit ich informiert bin, müssen Kosten die unmittelbar mit dem Nachlaß zu tun haben, von der Bank über das Konto des Verstorbenen abgerechnet werden. Aber Du mußt die Originalrechnung vorlegen und das geht nur mittels Überweisung. Bar auszahlen an Dich ginge nicht.