Einnahmen aus Weihnachtsbasar an Schulen für Schulförderverein oder Klassenkasse?
Unser Schulförderverein veranstaltet alljährlich ein Weihnachtsbasar an dem die Klassen Kuchen, nicht gebrauchte Spielwaren oder wie wir durch die Kinder gebastelte Ohrringe verkaufen. In diesem Jahr möchten wir die Einnahmen für unsere folgende Abschlussfahrt nutzen. Wem stehen die Einnahmen der einzelnen Klassen aus dem Basar zu, dem Schulförderverein als Veranstalter oder können wir als Klasse unsere Einnahmen selbst behalten und der Klassenkasse beisteuern? Wie ist das rechtlich geregelt?
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