UG Gründung Ab wann Bilanzierung?
Guten Tag, eine UG gründet sich Ende letzten Jahres. Es ergeben sich Fragen zur Buchhaltung im Gründungsprozess:
- Phase Vorgründungsgesellschaft, ist es richtig, die vorweggenommenen Betriebsausgaben über die Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung anzugeben?
- Vorgesellschaft: Der Notartermin war Mitte Dezember, beginnt bei dem Eintritt in die UG i.G. nach diesem Termin bereits die Bilanzierungspflicht, auch wenn die Aufnahme der Geschäftstätigkeit regulär zum 1.1.2024 erfolgen sollte? In dieser Phase wurden Firmenfahrzeug, Büroausstattung usw. angeschafft, auch auf Finanzierung. Das Geschäftskonto wurde eröffnet und die Einlage des Stammkapitals erfolgte.
- Da in der Phase der Vorgesellschaft durch die großen Anschaffungen entsprechend viel Vorsteuer angefallen ist, ist die Frage, wann diese dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden können?
- Ist es korrekt, dass die Privateinlagen in ein Gesellschafterdarlehen umgewandelt werden?
- Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte jetzt im Januar.
Es geht mir um die Antwort auf die Frage, ab wann die Bilanzierungspflicht besteht ( Notartermin, Einlage Stammkapital auf das Firmenkonto oder 1.1.2024) Wird in diesem Fall auch eine Ermittlung des Übergangsgewinnes gemacht? Kann in diesem Fall dann auch beantragt werden, diesen zeitlich aufzuteilen?
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