Zum Aufbau einer neuen unselbständigen Betriebsstätte muss der GF regelmässig und über eine längeren Zeitraum ( min 1. Jahr ) in eine andere Stadt reisen - wofür die GmbH dem GF eine Wohnung mieten möchte.

Werden die Kosten für diese Wohnung als Ausgabe für die GmbH angerechnet?

Welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit diese als kosten angesetzt werden.

Was passiert, wenn diese NICHT als Kostenträger anerkannt werden, darf die Wohnung dennoch durch die GmbH angemietet werden und wie wird dies dann behandelt/ versteuert?

Danke