Hallo,

ich bräuchte Hilfe für folgenden Fall:

Ein Unternehmer kauft ein Kfz von einer Privatperson, somit ist keine umsatzsteuerliche Behandlung gegeben da es Steuerbefreit ist. Verkauft der Unternehmer das Kfz wider, ist somit kein Vorsteuerabzug gegeben.

Wie verhält sich jedoch dieser Fall, wenn der Unternehmer das Kfz repariert (restauriert zB. einen Oldtimer) und diesen weiterverkauft...der Wert ist nun ja höher als beim Einkauf.

Lieben Dank im Vorab.