Ich bin MwSt.-abzugsberechtigt. Bei der Begleichung meines Kaskoschadens durch die Versicherung (Reparaturrechnung der Werkstatt wurde vorgelegt), hat diese vom Nettobetrag meine SB in Höhe von 300 € abgezogen. D.h. mein tatsächlicher SB würde 300 € + 19% MwSt. betragen. Ich bin der Meinung: SB 300 €, bedeutet Bruttowerkstattrechnung abzgl. 300 € SB und dann abzüglich MwSt.-Betrag, den ich vom FA wiederbekomme. oder Nettowerkstattrechnung abzüglich 252,10 € (300 € /1,19) Hat jemand diesbezüglich schon Mal was Konkretes (Rechtsprechung, Vertragsklausel u.ä.)gehört? Besten Dank schon mal.