Kann das Rentenwahlrecht nachträglich ausgeschlossen werden?
Meine Allianz-Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht wird am 1.6. fällig. Die Allianz weigert sich aber, das Rentenwahlrecht zu akzeptieren, und bietet stattdessen einen neuen Vertrag mit einer Sofort-Rente an.
Ist das zulässig?
Danke für Antworten
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