Es besteht ein Verwandschaftsverhältnis - dessen erbschaftssteuerlicher Freibetrag sich (alle 10 Jahre einmal) auf 200.000 Euro beläuft. Hier kommt jedoch ein einfacherer Zustand hinzu: Schenkung aus besonderem Anlaß, hier Hochzeit. Das "Gelegenheitsgeschenk" muß sich im "üblichen Rahmen bewegen". Das ist zwar eine Grauzone, 5000,- Euro sind aus meiner Sicht jedoch innerhalb dieser Zone - so daß auch aus diesem Grund unabhängig vom Erbschaftssteuerfreibetrag keine Schenkungssteuer zu zahlen wäre. Somit bleibt dei Schenkung steuerfrei.
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