Hallo zusammen,
ich google schon seit Stunden um herauszufinden ob jetzt Mindestlaufzeiten in einem Mietvertrag gültig sind oder nicht. Mal les ich, ja wenn handschriftlich bzw eine extra Klausel vorliegt, mal lese ich nein.
Ich habe herausgefunden, dass ein beidseitiger Verzicht auf Kündigungsrecht rechtens sei!
Das hier steht im Mietvertrag:
§ 2 Mietzeit 1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.03.2013. 2. Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 31.03.2016 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann.
Vielen Dank im Voraus!