Hallo, ich habe folgende Frage.

Meine Frau ist im 3 Monat schwanger und steht kurz vor einem Beschäftigungsverbot. Das Geld was sie in dieser zeit dann bekommt wird wenn ich das richtig verstehe, nach denn letzten 3 Monatsgehältern berechnet.

Nun stellt sich mir die Frage, ob wir wenn sie im Beschäftigungsverbot ist die Steuerklasse zu meinen Gunsten (Sie 5 ich 3) wechseln kann? Wenn das möglich ist, würde dann ihr Geld während des Beschäftigungsverbots angepasst oder gleich bleiben? Und wie sieht es später beim Elterngeld aus?

Mit freundlichen Grüßen Sven Armbrust