Antwort
Jeder Monat hat aus Vereinfachungsgründen immer 30 Steuertage.
In diesem Fall kommt aber die Teillohnformel zum Einsatz. Da gibt es vier verschiedene Ansätze:
Arbeitstägliche, Kalendertägliche, Stunden- und Dreissigstelmethode.
Wenn nichts anderes durch Tarif, Arbeitsvetrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt ist, dann gilt die arbeitstägliche Methode.
Der Januar 2016 hat 21 mögliche Arbeitstage. Also in diesem Fall 14 tatsächliche Arbeitstage (jeweils inkl. bezahltem Feiertag 1.1.). Der Teillohn errechnet sich also Monatslohn/21x14=Teillohn.
Viele Grüße aus Hamburg
Hagen Warnholz
Anm. Support: Link entfernt