Hallo liebe Community,

wir haben in einem Möbelhaus mit einem Mitarbeiter eine Küche geplant und uns das daraufhin vorliegende Angebot mit dem Satz „Ich bin mit dem Angebot einverstanden und erteile den Auftrag“ zu voreilig unterschrieben.

Bisher wurde nichts bestellt, also soweit kam es noch nicht, oder die Küche final fertig geplant. Also es würden noch Änderungen etc. anfallen unserer seits.

Nun möchten wir von dem „Auftrag“ zurück treten, da wir mit der Auswahl der Fronten nicht glücklich sind und die Küche teurer als erwartet werden würde.

Natürlich sind wir bereit dem Mitarbeiter seine „Leistung“ also die Zeit, die er für die Küchenplanung benötigt hat, zu bezahlen.

Aber wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus?

Vielen lieben Dank vorab!