Hallo,
wir erwarten eine Steuerrückerstattung für das Jahr 2018.
Meine Ehefrau, geheiratet haben wir 08/18, hat drei Gläubiger, einer davon ist ihre ehemalige Krankenkasse, jetzt ist sie bei mir familienversichert. Ihre alte Krankenkasse hat auch ihr Konto gepfändet, der Betrag ist aber noch nicht vollends beglichen.
Sie bzw. wir zahlen alles zurück, den Großteil hat sie schon lange erledigt, bevor wir geheiratet haben.
Mit dem Geld, das durch die Einkommenssteuerrückerstattung kommen müsste, wollten wir einen ihrer Gläubiger komplett bedienen, damit das vom Tisch ist. Er ist bereits informiert und wartet.
Der dritte Gläubiger lässt sich auf nichts ein, sodass wir dafür monatlich etwas zurücklegen, was wir dann im März komplett haben sollten und an ihn zahlen können.
Nun frage ich mich aber, ob wir erfahren hätten, wenn für die Rückerstattung eine Pfändung vorliegen würde? Bescheid wird wohl am 09.12. erlassen. Müssten wir dann schon Post vom Finanzamt haben, wenn das Geld direkt an die Krankenkasse oder den dritten Gläubiger, abgeführt wird? Wie läuft so etwas?
Vielen Dank im Voraus!