Antwort
Es fällt keine Grunderwerbsteuer an. Beachten Sie, dass u.U die Wohnungen einen unterschiedlichen Wert haben. z.B. 5.OG ohne Aufzug ist weniger wert als 1.OG. Sollten die Whg. verkauft werden bitte auf die 3-Objekt-Grenze achten sonst werden Sie gewerblich eingestuft und der Erlös muss voll versteuert werden. Bei einem Verkauf fällt dann natürlich Grunderwerbsteuer an. In der Regel zahlt das aber der Käufer.