Bei mir hat ein Unternehmen einen falschen Betrag per SEPA Lastschrift eingezogen. Die dazugehörige Rechnung war auch falsch, da ein Kündigungsdatum nicht beachtet wurde.

Das Unternehmen hat inzwichen die Rechnung korregiert, stellt mir aber die Rückholgebühren zusätzlich in Rechnung. Eigentlich muss ich diese ja nicht zahlen, weil der Fehler beim Unternehmen und nicht bei mir lag. Laut Unternehmen hätte ich sie vorher schriftlich über den Fehler informieren müssen. Dann hätte das Unternehmen den Fehler nämlich ohne Gebühren korregieren können. Wie sieht da die Rechtssprechung aus? Bin ich verpflichtet das Unternehmen vorher auf den Fehler (den falschen Rechnungsbetrag) aufmerksam zu machen?