Antwort
Ja, unbedingt der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung (falls Eigentümer) melden, dann ist es auch versichert! Bei telefonischer Mitteilung unbedingt den Namen des Sachbearbeiters erfragen und als wiederauffindbare Notiz hinterlegen. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung.