Hallo zusammen,
trage seit 2018 Zeitungen aus und bekam monatlich zwischen 120 und 160 Euro.
Dieser Job war in der Minijob-Zentrale auch von dem Arbeitgeber gemeldet worden.
Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.
Habe dies dem Arbeitgeber des 450,00 Euro Jobes auch mündlich mitgeteilt , dass ich Zeitungen austrage und da auch in der Minijob-Zentrale gemeldet bin.
Aufgrund des Zeitungsaustragens hat jeder gewußt, dass ich an jedem Donnerstag später meinen Dienst angetreten habe.
Mache diesen Job seit Februar 2022 nicht mehr und bin seit März d. J. in Rente.
Heute habe ich einen Einschreibebrief mit Rückantwort der besagten Firma erhalten, wo mir wegen einer Falschaussage eine Strafgebühr/Nachforderung i. H. v. 886,53 Euro in Rechnung gestellt wird.
Hatte bei der Minijob-Zentrale angerufen, die konnten mir gar nicht helfen.
Hatte am Beginn der Aufnahme meiner Tätigkeit mehrmals die Geschäftsführung und Bürokraft gefragt, ob sie nicht noch was dazu melden müssten. Diese wurde verneint, da ich ja schon für den Zeitungsjob über diesen Arbeitgeber angemeldet bin.
Habe heute dem Geschäftsführer eine Antwortmail geschrieben, wo ich auch meinen Unmut dargestellt habe (sachlich) und darum gebeten mir eine detaillierte Aufstellung der Nachforderung/Strafgebühr zukommen zu lassen.
Meine Einschätzung ist, dass hier ggf. auch das Steuerbüro einen Fehler gemacht hat?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.