Ein Kind einer Mieterin hat die Balkontüre so beschädigt dass sie ausgetauscht werden muss.Die Mieterin ist haftpflichtversichert.

Frage: Muss die Versicherung die Kosten für den Austausch der Bakontüre komplett übernehmen oder bekommt der Vermieter nur den Zeitwert der Türe ersetzt?