Verluste aus mehreren Jahren hätten bei unserer aktuellen erstmaligen Zusammenveranlagung für 2017 abgezogen werden sollen.
FA hat dies nicht begründet, also wohl vergessen, denn es ist in dem Fall auch kein Rücktrag möglich.
Auch, wenn wir ohne sie jetzt schon keine Steuern zahlen müssen. Die Verluste wären also eh verpufft. Eine Änderung des aktuellen Einkommensteuerbescheides wäre ja zu Gunsten des FA, denn damit hätten sie meinen Verlust im Grundfreibetrag versenkt.
Wie kann man es hinkriegen, den festgestellten Verlustvortrag aus 2016 profitabel geltend zu machen, d. h. in einem Jahr mit relativ hohen Einnahmen z. B. für 2020? Kann man das so hinauszögern, da das FA einen Bescheid i. d. R. nicht zu (im weitesten Sinne) seinen Gunsten ändern kann?