Folgender Fall:
Ich bin Freiberufler (und erfülle auch sämtliche Voraussetzungen dafür), erziele jedoch mit der Freiberuflichkeit keinen Umsatz. Hauptberuflich bin ich abhängig beschäftigt. Ich möchte aber ein günstiges Leasingangebot (Gewerblich) in Anspruch nehmen. Der Leasinggeber ist einverstanden. (Ihm reicht der Nachweis, dass ich Freiberuflich tätig bin (sein könnte).
Meine Intention das KFZ "gewerblich" zu leasen ist also lediglich, dass ich das günstigere Leasingangebot wahrnehmen will. (Wenn ich das KFZ absetzen wollte, müsste ich Umsatz erzielen, ansonsten wird mir Liebhaberei unterstellt). Ich will es tatsächlich fast nur privat nutzen und deshalb auch nicht steuerlich geltend machen.
Meine Sorge ist aber, dass das Finanzamt die 1%-Regelung geltend macht oder mir die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt.
Meines Erachtens kann das Finanzamt dies nicht tun, weil ich wegen der fehlenden Absetzung der Kosten auch keinen Geldwerten Vorteil habe. Ist diese Annahme korrekt?
Danke und Gruß