Steuerklasse 6 - gilt der Grundfreibetrag?
Hi :)
Folgende Situation: Ich bin Studentin und habe zwei Jobs - Werkstudentin 570€ und student. Hilfskraft 400€ - der Hilfskraft Job läuft auf Steuerklasse 6, daher sind die Abzüge ordentlich hoch.
Ich bin dummerweise davon ausgegangen dass ich mir die Abzüge durch den Grundfreibeitrag, in dem ich auf jeden Fall auch mit beiden Einkommen liege, zurückholen kann. Jetzt habe ich gelesen, dass das bei Steuerklasse VI Jobs gar nicht möglich ist? Gibt es hier keine Möglichkeit die Steuerlast zu senken?
Oder täusche ich mich und man kann es sich halt nur "im Nachhinein" durch die Steuererklärung zurückholen, während der Grundfreibetrag bei dem 1. Job (Werkstudent) direkt berücksichtigt und nicht abgezogen wird.
Vielen Dank schonmal!!
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