Hallo, muss ein Eckanwohner, dessen Haus bereits seit 45 Jahren voll erschlossen ist und dessen Zufahrt von der Hauptstaße ist, für die vollen Erschließungskosten einer neu angelegten Stichstraße für ein Neubaugebiet, die an seinem Garten entlangführt, mitzahlen? Die Straße bringt dem Haus keinen Mehrwert, sondern mindert eher die Wohnsituation. Die Gemeinde will den vollen Anteil verlangen, bei uns gibt es keine 2/3 Regelungen für Eckhäuser. Aber kann man nicht den Anteil für Leitungen abziehen? Die Leute sind Rentner und überlegen deshalb, ihr Haus zu verkaufen. Danke für fachlich hilfreiche Tipps und Antworten.