wenn er ohne Rechtsgrundlage eine Mietminderung "durchsetzt", heisst das doch nur, dass er weniger überweist.

Mietminderungen unterliegen einem klaren Prozess, den man einhalten sollte. Gibt es zusätzlich keine rechtl. Basis für die Minderung, ist man in Verzug. Und dann ist das ein Kündigungsgrund.

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Bafög ist steuerfrei, keine Angabe

Was heisst, du hast steuerfreie Auszahlungen erhalten? Wie hast du die erhalten? Wieso sind/ waren diese steuerfrei?

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was ist denn das für eine Hausverwaltung? Die sollen die Adresse validieren. Oder die Bank. Oder das Einwohnermeldeamt.

Problem bei der Sache ist dann: die Adresse, die du jetzt hast, und die Vermutung ist das eine. Aber was, wenn die Vermutung nicht stimmt?

Fragen:

  • wie konntest du überhaupt kündigen, wenn du keine Adresse vom Vermieter hast?
  • wird die Wohnung neu vermietet? Wenn ja, dann hat dieser doch die Adresse des Vermieters.

Das Problem ist, wenn der wirklich einsitzt oder unbekannt verzogen ist, dann hast du einen juristischen Fall vor dir, der lange dauern kann/ wird. Du musst dir vermutlich dein Recht erstreiten über einen öffentl. Aushang. Und dann könntest du das Konto (das du ja kennen solltest wg. der Mietzahlung) pfänden. Viel Spass dabei, denn das dauert.

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nein, das geht nicht. Sicht des Gesetzgebers: Kindergeld und Kinderfreibetrag decken solche Kosten ab.

Eine Möglichkeit wäre: der Sohn mietet, zahlt die Miete und sammelt Belege für seine Steuererklärung. Er kann die Kosten für das Erststudium absetzen.

Untermietvertrag? Wäre ein Modell, aber dann müsste der Vermieter zustimmen. Ob dein Modell dann steuerlich funktioniert, weiss ich nicht

http://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2011/266/Untervermietung_gemieteter_Raeume

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man kann einen Vertrag nur zum letzten Tage kündigen, an dem der Vertrag noch gültig ist. Kündigt man zum Folgetag, ist die Kündigung nicht korrekt und könnte zu einer Verlängerung des Vertrages führen.

Damit kündigst zu zum 31. März.


Hier hilft auch der Vertrag, in dem die Kündigungsfristen vereinbart sind wie:

  • 3 Monate zum Quartal
  • 6 Wochen zum Quartal
  • 2 Wochen zum Monatsende
  • etc.

Greifen die gesetzl. Fristen, dann steht im Gesetz (§622 BGB), dass man mit einer Frist von 4 Wochen (das ist kein Monat!!!!) zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen kann (http://kuerzer.de/14CokZYFD).

Und das heisst: es steht immer der letzte Arbeitstag in dem Kündigungsschreiben.

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du nimmst du Stelle deines Vaters ein. Pflichterbe kenne ich nicht.

Nun kommt es darauf an, ob es noch andere Nachfahren gibt. Hat der Opa noch weitere Kinder?

Sei es wie es ist: du erbst so als wärest du dein Vater. Du rückst an seine Stelle in der Erbfolge mit allen Rechten und Pflichten.

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wenn ihr nicht nachzahlen wollt, dann nehmt doch die 4/4 oder er soll die 5 nehmen. Im letzteren Fall werdet ihr Geld zurückbekommen, aber wollt ihr nicht lieber Liquidität über's Jahr haben anstelle des Finanzamtes?

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ihr habt doch den Schriftverkehr und die Rechnungen vorliegen. Damit habt ihr doch den Reparturbetrag, in dem die 300 Euro enthalten sind.

Wenn ihr einen Nutzungsausfall hattet, dann ist das nachweisbar durch die Kosten für einen Ersatzwagen oder durch die üblichen Pauschalen pro Tag für den Typ Pkw, den ihr habt.

Mit den Angaben geht ihr zu der Versicherung des Unfallgegners. Einen Rechtsanwalt benötigt ihr erst, wenn es Diskussionen gibt.

Wie wollt ihr den Kaskoschaden rückabwickeln? Das ist ein entscheidendes Thema, denn solltet ihr das Geld von der Versicherung bekommen, dann habt ihr immer noch den Kaskoschaden, also eine Rückstufung.

Nehmt Kontakt mit eurer Versicherung auf, die mglw. die Abwicklung übernehmen könnte.

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steuerfrei ist der Verdienst ja nicht generell. Er ist pauschal besteuert und die Abgaben trägt der Arbeitgeber. Für die Steuererklärung sind diese Jobs nicht relevant, ja.

Was meinst du mit Angleichung, mit Beschneidung?

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letzte Woche hat mir ein Bekannter (ein Vielflieger) erzählt, er habe sehr gute Erfahrungen mit Flightright.

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jeder Fall muss im Detail geprüft werden. Aber nach meiner Erfahrung würde die Versicherung in dem Falle nicht greifen.

Tatbestände, die bei Abschluss bekannt sind, sind nicht abgedeckt. Die meisten Versicherungen haben eine Frist von 3 Monaten zu Beginn an. In der Zeit wird kein Fall übernommen.

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hier kannst du ein wenig klicken http://charts.fmh-index.de/onvista/zinsentwicklung/detailversion/ .

Die Werte sind sicherlich nur eine Indikation. Die Zinsen sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich.

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hier steht es auf S. 2 http://www.comdirect.de/cms/media/corp0099_preisleistungsverzeichnis.pdf

Im Inland kostet es, mit der Visa abzuheben, mind 5,90 Euro.

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ich kenne keine Kasse, die das zahlt.

Vor allem halte ich Marathon für eine weniger gesunde Aktivität, wenn es um Hobbysportler geht, die unregelmässig trainieren oder die, die über Jahre dieses Pensum auf sich nehmen.

Damit würde die Kasse jemanden unterstützen, der hohe Folgekosten produziert. Hat was von Zucker finanzieren, wo dadurch doch die Zahnarztkosten steigen.

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wann es sinnvoll ist? Ich sehe hier deine Vermögenslage wie auch deinen Gesundheitszustand bzw. die Aspekte, die so eine Versicherung abdeckt.

Hast du eine leicht umbuchbare Reise, bringt die Versicherung wenig. Bist du reich und dir ist es egal, was Storno kostet, ist die Versicherung mglw. überflüssig. Hast du viele Unsicherheiten bzgl. Antritt der Reise und das deckt die Versicherung ab, dann ist sie sinnvoll.

Es gibt Menschen, die wollen alles versichert haben. Für die ist es allemal sinnvoll. Sehe ich mir meine Reisehistorie an, wäre so eine Versicherung bisher sinnlos gewesen.

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wenn es maxblue ist, dann nimm dieses Formular und fülle es aus https://www.maxblue.de/media/116_100714_Konto-Depoteinzug_www.pdf

Da gibst du deine CoBa-Verbindung an und die Werte, die übertragen werden sollen. Nach dem Logo zu urteilen, passt das Formular auch für die Dt. Bank.

Ausfüllen, ausdrucken, per Post an die Dt. Bank. Fertig.

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es sieht fast so aus, als wolltest du dir dein eigenes Internat. Steuerrecht generieren.

  • Was ist denn der Grund, dass du im Ausland verbleiben willst?
  • Wirst du dort eine Adresse haben, einen Wohnsitz?
  • Wo wirst du dich wirklich aufhalten?
  • Firmennamen und/ oder Einzelunternehmer?
  • würde/ kann der ausländ. Telefonanbieter überhaupt eine Rechnung auf einen dt. Wohnsitz ausstellen?

Dein Fall klingt nach einem Wohnsitz im Ausland. Oder ist die Internetanbindung nicht an einen Wohnsitz gebunden? Wenn du einen Wohnsitz im Ausland hast, dann bist du mglw. dort steuerpflichtig. Wenn du weiterhin den gewöhnlichen Aufenthalt in D hast (http://kuerzer.de/tPBUybnDw), bleibst du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Nur wie sieht es im Ausland aus, das ja sehr gross ist?

Der übliche Fall ist: man hat Reisen und Aufenthalte (Ausland) wg. des Jobs. Sämtliche Kosten kannst du hier ansetzen.

Wenn du dich dort an einem festen Wohnsitz aufhältst, der deiner ist, dann solltest du das "Ausland" genauer definieren die Gründe uns Umstände genauer beschreiben. Ich sehe hier sehr schnell den Aspekt Betriebsstätte im Ausland bzw. Besteuerung im Ausland mit DBA-Aspekten.

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diese Frage zielt auf das Thema ab: http://www.finanzfrage.net/frage/kapitalertraege-und-gewinne-durch-aktienanlagen-relevant-fuer-gkv

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ich kenne keine. Ich kenne nur Informationen, Beratung und viele Templates, die man verwenden kann, um letztendlich seine Bausteine zusammenzusetzen für das Vorhaben der Unternehmensgründung/ Zuschuss.

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hier müsste man genau wissen, was weitergegeben wurde und was letztendlich erkennbar eingesetzt wird.

Gibt ein Mitarbeiter Informationen an einen Konkurrenten weiter, dann verstösst er gegen die Verschwiegenheitspflichten mit den juristischen Konsequenzen.

Kann man dem Konkurrenten den Einsatz oder die Verwendung der Informationen nicht nachweisen, wie stellt sich dann die Frage ob legitim oder nicht?

Geht es jedoch um Informationen, die z.B. Patente oder Schutzrecht betreffen, die der Konkurrent dann berührt, dann ist das sicherlich nicht legitim.

Bei der Weitergabe kann ja auch der Fall von Industriespionage erfüllt sein.

Ich sehe hier keine generelle Antwort. Jeder Fall hat seine Nuancen mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen gegen den Petzer und den Nutzer.

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