hier müsste man genau wissen, was weitergegeben wurde und was letztendlich erkennbar eingesetzt wird.
Gibt ein Mitarbeiter Informationen an einen Konkurrenten weiter, dann verstösst er gegen die Verschwiegenheitspflichten mit den juristischen Konsequenzen.
Kann man dem Konkurrenten den Einsatz oder die Verwendung der Informationen nicht nachweisen, wie stellt sich dann die Frage ob legitim oder nicht?
Geht es jedoch um Informationen, die z.B. Patente oder Schutzrecht betreffen, die der Konkurrent dann berührt, dann ist das sicherlich nicht legitim.
Bei der Weitergabe kann ja auch der Fall von Industriespionage erfüllt sein.
Ich sehe hier keine generelle Antwort. Jeder Fall hat seine Nuancen mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen gegen den Petzer und den Nutzer.