Hallo EZbaV,

das du im Februar die Hälfte deines Bruttolohns in die bAV umwandelst, wirkt sich nicht nachteilig für dich aus. Den in dem Fall senkst du nur deinen Bruttolohn auf 200€ und dementsprechend auch die Lohnsteuer, die du dann zahlen, bzw. nicht zahlen musst.

Für die bAV wird es steuerlich erst interessant, wenn du über die Beitragsbemessungsgrenzen kommst, aber da bist du mit dem Betrag noch etwas entfernt.

Viele Grüße

Trubin

...zur Antwort

Hallo,

ich glaube, in Ihren Berechnungen ist ein Faktor noch gar nicht beachtet worden - der Brutto - Netto Unterschied.

Das bedeutet, wenn Sie 115€ von Ihrem Nettogehalt in die BAV einzahlen müssten das Brutto ca. etwas über 200€ sein, die für Sie in die Pensionskasse eingezahlt werden. Normalerweise wird auch von diesem Betrag der Arbeitgeberzuschuss berechnet, sodass Sie dann bei ca. 400€ monatlicher Einzahlung währen.

Der gesetzlich festgelegte Mindestzuschuss (15%) wird ebenfalls vom Bruttogehalt berechnet. Bei einem normalen Angestellten mit Steuerklasse 1 und einem Arbeitgeberzuschuss von 15% ist das dann eine Steigerung des Nettolohns von ca. 113%. Also 100€ die der MA netto umwandelt sind eigentlich 200€ die der MA Brutto umwandelt und darauf kommen noch ca. 30€ Zuschuss (15% von 200€). Sodass insgesamt für den MA 130% mehr als eingezahlt werden, als der Betrag den er Netto reduziert (230€ anstatt 100€).

In diesem Rechenbeispiel hat das Unternehmen aber nur den gesetzlichen Zuschuss von 15% gegeben. Das führt also jetzt zu zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr Unternehmen hat die 15% auf 100% erhöht, dann müssen Sie die Einzahlungen der Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttolohn berechnen und dadurch werden die deutlich höher
  2. Ihr Unternehmen versucht ganz knapp an der gesetzlichen Grenze zu arbeiten und es kann sogar sein, dass es diese unterschreitet. Es ist nämlich egal ob SK1 oder SK3 eigentlich normal, dass der Unterschied zwischen Nettobetrag und tatsächlich eingezahltem Betrag mehr als 100% beträgt. Das entsteht schon allein wegen des Brutto-Netto Unterschieds und den zusätzlichen 15%.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Viele Grüße

...zur Antwort

Hallo,

das hängt davon ab, ob die gesamte Höhe der Einzahlungen in die bAV den Freibetrag übersteigen. Dieser liegt bei 6.816€ (2021). Das bedeutet, wenn der Arbeitgeberanteil in deiner bAV diesen Wert, sagen wir mal im Oktober, erreicht hat, zahlst du im Oktober, November und Dezember auf diesen Teil auch Steuern.

Diesen Fall kann man umgehen, wenn man die bAV mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse durchführt. In diesem Falle sind alle Einzahlungen in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Hier kann man dazu noch Informationen über die betriebliche Altersvorsorge bekommen.

Wenn du kürzer als drei Jahre in der bAV bist und diese aufgelöst wird, wird dir das von deinem Arbeitgeber eingezahlte Geld ausgezahlt. Darauf fallen dann ganz normal steuern an.

Grüße

...zur Antwort
Betriebliche Altersvorsorge reduzieren und auf Fonds setzen?

Ich habe im Jahr 2013 eine betriebliche Altersvorsorge (Garantiezins 1,75%; Laufzeit 35 Jahre) abgeschlossen. Momentan wird in die Versicherung (276 EUR eingezahlt, hiervon 40 EUR vom AG).  Da ich freiwillig gesetzlich versichert bin, habe ich nicht einmal Ersparnisse in der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Nettoaufwand beträgt somit ungefähr 138 EUR im Monat.

Damals ging ich noch davon aus, dass sich das Zinsniveau vielleicht mittelfristig doch noch verbessern könnte. Diese Hoffnung hat sich mittlerweile zerschlagen. Ich gehe nicht mehr davon aus, dass diese Versicherung den Hauptpfeiler meiner Altersvorsorge sein sollte, da die Rendite (langfristig?) wahrscheinlich kaum über dem Inflationsniveau liegen wird. Als einen Vorteil sehe ich jedoch immer noch die Absicherung des Langlebigkeitsrisiko an.

Um die Rendite meiner Altersvorsorge zu optimieren, möchte ich nun den Beitrag reduzieren (125 EUR + 25 EUR vom AG) und die Dynamik aus dem Vertrag entgültig entfernen. Den freiwerdenden Nettobetrag möchte ich dann am Kapitalmarkt (Mischung Aktienfonds+Rentenfonds) bis zu meinem Renteneintritt (in ~28 Jahre) anlegen. Hier erhoffe ich mir dann eine bessere Rendite. Die betriebliche Altersvorsorge sehe ich quasi nur noch als risikoarmer Anteil meines „Altersvorsorge-Portfolio“ an.  

Ich würde gerne noch gerne ein paar Meinungen zu meinem Plan hören. Hört sich das alles soweit „schlüssig“ an? Oder gibt es noch irgendwelche Fallstricke die ich vielleicht (noch) nicht sehe?

 

...zum Beitrag

Hallo Tazz2020,

bei dieser Garantieverzinsung würde ich dir auf jeden Fall empfehlen deine Beiträge zu reduzieren. Lass dir davon vor allem mal noch die Kosten aufzeigen und Vergleich den Rückkaufswert mit deinen Einzahlungen.

Bei vielen betrieblichen Altersvorsorge-Verträgen mit Lebensversicherungen besteht häufig das Problem, dass der Kapitalwert und die Rendite bei den Bruttoeinzahlungen oftmals sehr schlecht ist. Die gehen davon aus, dass man mit dem Nettobetrag rechnet, also den 123€ und dann eine ganz nette Rendite sieht. Das ist aber falsch und hätte auch deutlich besser sein können.

Lass dir mal von deiner Personalabteilung oder Versicherer alle Kosten von dem Vertrag geben und schau dir den Rückkaufwert im Vergleich zu den Brutto und Netto Umwandlungen an. Es gibt viele Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge im Netz wo du dies auch an einem Beispiel sehen kannst.

Grüße

...zur Antwort
Abschlussgebühren bei Beratung verschwiegen rechtens?

Hallo allerseits,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Abschlussgebühren bei der privaten Altersvorsorge.

Wie das heutzutage so üblich ist, habe ich in meinem Lebens schon ein paar mal den Arbeitgeber gewechselt. Bei meinem zweiten Arbeitgeber habe ich damals eine Altersvorsorge der Allianz mit Entgeltumwandlung und Zuschuss vom Arbeitgebers abgeschlossen. Schon damals war bei der Beratung durch die Vertreterin der Allianz von Abschlussgebühren und laufenden kosten der Versicherung keine Rede.

Nachdem der Vertrag nun einige Jahre lief, machte ich eine Weiterbildung und suche nach Abschluss dieser einen neuen Job. Bei meinem neuen Arbeitgeber gab es auch Zuschüsse vom Arbeitgeber für die private Altersvorsorge, aber nur bei Abschluss eines neuen Vertrages. Obwohl der Anbieter wieder die Allianz war. Da die Zuschüsse eher gering ausfielen und ich nicht ewig dort arbeiten wollte, entschied ich mich meine alte Versicherung stattdessen zu übernehmen und nur die Entgeldumwandlung zu nehmen. Es kam mir zwar etwas komisch vor, dass ich einen neuen Vertrag machen sollte, aber auch hier war keine Rede von Abschlussgebühren.

nun habe ich abermals einen neuen Arbeitgeber. Dieser bietet einen höheren Zuschuss und ich möchte auch länger dort bleiben. Abermals habe ich bei der Beratung darum gebeten, den alten Vertrag zu übernehmen, mir wurde aber gesagt das ginge nicht. Auch hier war der Anbieter wieder die Allianz. Auch hier war von Abschlussgebühren und laufenden Kosten keine Rede.

Von den Kosten dieser Verträge habe ich erst erfahren, als ich das Kleingedruckte des Vertrages gelesen habe. Immerhin handelt es sich hier ja um mehrere tausend Euro Abschlussgebühren und die laufenden Kosten schmälern die Rendite so weit, dass der Vertrag eigentlich nur durch den Arbeitgeberzuschuss Sinn ergibt.

ist es rechtens, dass die Berater diese Kosten bei den Beratungsgesprächen verschweigen?

Desweiteren ist es doch ein Witz, dass man bei jedem Arbeitgeberwechsel gezwungen ist, einen neuen Vertrag abzuschließen, der jedes Mal mehrere tausend Euro kostet. Und das, obwohl sogar der Anbieter der selbe ist. Schon klar, dass das die Versicherungsmakler ganz toll finden, am Ende meines Arbeitslebens habe ich 10 Verträge und 20-30 tausend Euro Abschlussgebühren bezahlt. Ich würde mich hier gerne mal an meinen Bundestagsabgeordneten wenden, bin aber was die Verträge angeht nicht bewandert genug. Vielleicht könnt ihr mir da helfen?

...zum Beitrag

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die sogenannte Portierbarkeit für betriebliche Altersvorsorgen bestimmt. Das heißt, dass jeder das Recht hat seinen baV Vertrag zu einer anderen Firma mitzunehmen. Dazu muss die neue Firma aber zustimmen. Wenn diese einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen haben oder einen anderen Vertrag bei dem gleichen Unternehmen, können diese auch die Weiterführung ablehnen.

...zur Antwort