Hallo,

ich glaube, in Ihren Berechnungen ist ein Faktor noch gar nicht beachtet worden - der Brutto - Netto Unterschied.

Das bedeutet, wenn Sie 115€ von Ihrem Nettogehalt in die BAV einzahlen müssten das Brutto ca. etwas über 200€ sein, die für Sie in die Pensionskasse eingezahlt werden. Normalerweise wird auch von diesem Betrag der Arbeitgeberzuschuss berechnet, sodass Sie dann bei ca. 400€ monatlicher Einzahlung währen.

Der gesetzlich festgelegte Mindestzuschuss (15%) wird ebenfalls vom Bruttogehalt berechnet. Bei einem normalen Angestellten mit Steuerklasse 1 und einem Arbeitgeberzuschuss von 15% ist das dann eine Steigerung des Nettolohns von ca. 113%. Also 100€ die der MA netto umwandelt sind eigentlich 200€ die der MA Brutto umwandelt und darauf kommen noch ca. 30€ Zuschuss (15% von 200€). Sodass insgesamt für den MA 130% mehr als eingezahlt werden, als der Betrag den er Netto reduziert (230€ anstatt 100€).

In diesem Rechenbeispiel hat das Unternehmen aber nur den gesetzlichen Zuschuss von 15% gegeben. Das führt also jetzt zu zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr Unternehmen hat die 15% auf 100% erhöht, dann müssen Sie die Einzahlungen der Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttolohn berechnen und dadurch werden die deutlich höher
  2. Ihr Unternehmen versucht ganz knapp an der gesetzlichen Grenze zu arbeiten und es kann sogar sein, dass es diese unterschreitet. Es ist nämlich egal ob SK1 oder SK3 eigentlich normal, dass der Unterschied zwischen Nettobetrag und tatsächlich eingezahltem Betrag mehr als 100% beträgt. Das entsteht schon allein wegen des Brutto-Netto Unterschieds und den zusätzlichen 15%.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Viele Grüße

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