Hallo,

ich habe hier mal eine Frage:

ich wohne in einer Eigentumswohnung mit einem Garten auf den Sondernutzungsrecht von mir liegt.

jetzt soll ggf. ein Erdstromkabel für die E-Autos gelegt werden durch den Garten.
In der Teilungserklärung müssen die Verursacher des Schadens im Garten (Aufgraben, Pflanzen, Beete und Hecken versetzen oder neu beschaffen) die Wiederherstellungskosten übernehmen.

wie verhält sich denn hier noch der Art 46b AGBGB kann ich hier auch rechte Ableiten.

wer wäre den der Verursacher?

im Haus wohnen 30 Parteien von denen rund 5 Leute einen Anschluss wollen.

diese 5 Leute müssen aber die Kosten und Folgekosten selbst zahlen.

folgende Möglichkeiten:

Die Stadtwerke machen die Arbeiten, oder ein Planungsbüro oder die Eigentümer Gemeinschaft selbst.

ich kann ja schlecht im Streitfall die 5 Leute einzeln verklagen?

Mit freundlichen Grüßen

Tron