Hallo,

ich arbeite in einem Büro und habe seit Kurzem eine Partnerin(wir sind nicht verheiratet), die Lehrerin ist.Um gemeinsam Urlaub zu gaben und zu verreisen, muss ich somit auch in den Ferien Urlaub nehmen.Muss ich hier dann auch vorrangig behandelt werden, wie z.B.Eltern schulpflichtiger Kinder?Schließlich ist eine gemeinsame Reise nur während der Ferien möglich