Guten Abend,
ich bin zur Zeit dabei meine Steuererklärung für das Jahr 2020 zu machen und dafür nutze ich die Software WISO Steuer-Sparbuch.
In der Anlage KAP habe ich bei dem Punkt "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds" den Betrag angegeben, den mir meine Bank auch so genannt hat. Bisher musste ich auch nichts weiter ausfüllen. Seit dieser Version sagt mir die Software, dass ich auch die Anlage KAP-INV ausfüllen müsste (wegen ausländischer Investmentfonds). Die Bank, bei der ich die Fonds kaufen / verkaufe, hat Ihren Stammsitz aber in Deutschland.
Ich habe auch meinen Bank Berater gefragt und er meinte, dass dies nur für ausländische Investment Fonds bei ausländischen Banken auszufüllen sei und ich es eigentlich nicht ausfüllen müsste (wie ich das all die Jahre zuvor auch getan habe).
Meine Frage lautet nun: Stimmt diese Aussage und ich kann die Warnung der Software einfach ignorieren oder gab es eventuell eine Gesetzesänderung und ich muss jetzt auch die Anlage KAP-INV ausfüllen?
Vielen Dank für eure Hilfe und
Viele Grüße
Toby