Hallo,

ich habe meinen Firmenwagen in der Tiefgarage geparkt. Die Tiefgarage hat eine Vorrichtung um zwei Autos übereinander zu parken. Beim Benutzen dieser Vorrichtung hat es das Dach meines Firmenwagens verkratzt. Mein Arbeitgeber wird jetzt mit großer Sicherheit eine Selbstbeteiligung von mir wollen.

Jetzt habe ich mir überlegt, dass es eigentlich möglich sein müsste die Selbstbeteiligung an meine Privathaftpflicht weiter zu geben, da der Schaden ja nicht bei der Benutzung des PKW entstanden ist (das Auto war ja geparkt) und damit die Benzinklausel nicht greifen sollte.

Wie seht ihr das?