Umlegung der Grundsteuer auf NK für zwei Hausnummern, aber nur einem Haus erlaubt?
Guten Tag zusammen!
Folgendes: Wir bewohnen ein EFH (Hausnummer 3) mit 850qm Garten zur Miete.
In diesem Garten stand ehemals ein Haus (Nr.3a abgerissen in den 80er Jahren). Der Garten wird rein als Gartenfläche genutzt. Es stehen also keine Reste dort o.ä.
Zur Straße hin gibt es auch noch zwei Einfahrts-Tore. Eine davon ist völlig verwachsen, also ungenutzt. Auf dem Grundstück steht aber eben nur ein Haus mit einer Hausnummer.
Wir bezahlen in unserer NK Abrechnung für beide Hausnummern (3 und 3a).
Ich möchte wissen ob das erlaubt ist.
vermieter