Bezüglich meines 'Problems' habe ich diverse Antworten gefunden, die ggf. nicht mehr der geänderten Rechtslage ab 2014 entsprechen. Aus diesem Grund erbitte ich hier aktuelle Informationen, eventuell mit passenden Urteilen hierzu. Vielen Dank.

Ich habe vor kurzer Zeit eine neue Arbeitsstelle als normaler Angestellter angetreten. Die Entfernung von meinem Wohnort (= eigener Hausstand) zur Arbeit beträgt ca. 200km einfach. Meine Arbeitszeit wird variabel über 3-5 Tage die Woche verteilt.

Nach meiner Planung möchte ich jeden Tag die insgesamt 400km fahren um die Nacht daheim zu verbringen. Das wird jedoch nicht immer möglich sein - Müdigkeit, enge Schichtpläne und Glatteis im Winter lassen grüßen.

Als Alternative kämen gelegentliche Übernachtungen im Hotel in Frage. Diese Übernachtungen wären aus meiner Sichtweise eindeutig beruflich veranlasst und müssten von mir bezahlt werden.

Ein doppelter Haushalt ist nicht geplant, da dass Hotel in Abhängigkeit von Preis und Belegung der Hotels wohl auch wechseln wird und ich nicht vor habe dort zu wohnen. Und es handelt sich auch nicht um Reisekosten oder wechselnde Arbeitsstätten etc.

Sind diese beruflich veranlassten Kosten nun mein Privatproblem, oder besteht (wie 2004 vom BFH entschieden) weiterhin die Möglichkeit die Übernachtungen als Werbungskosten geltend zu machen? Also Kilometerpauschale an den Tagen, die ich tatsächlich heim fahre und Übernachtungskosten, wenn es eben mal nicht klappt mit der Heimfahrt.