Wie wird bei der Berechnung der Spekulationssteuer die Eigenleistungen berücksichtigt?

Die Spekulationssteuer wird nach folgender Formel berechnet:

Zu versteuernder Gewinn = aktueller Verkaufspreis – damaliger Kaufpreis

Ich habe damals ein Grundstück gekauft und später ein Haus gebaut. Nachträglich kam eine Terrasse, eine Garage und eine große gepflasterte Auffahrt hinzu. Diese Arbeiten habe ich selber durchgeführt.

1) Frage: Wie werden meine Eigenleistungen vom Finanzamt berechnet? Wird ein bestimmter Stundenlohn angenommen und wenn ja, wie hoch ist dieser?

2) Frage: Welche Arbeitszeiten werden für z. B. für die Terrasse festgelegt und macht dies das Finanzamt selber oder wird dazu ein Gutachter bestellt?

3) Frage: Vom Material habe ich größtenteils noch alle Rechnungen. Die Rechnung für die Pflastersteine sind mir abhanden gekommen. Wie wird das Material ohne Rechnung vom Finanzamt bewertet?