Antwort
Es handelt sich bei diesen Fall nur um einen Betrag von ca. 2000 Euro, der der Hartz4 Bezieherin dann zufällt. Laut ihrem Alter könnte sie so um die 8000 Euro Schonvermögen besitzen, was sie aber nicht hat. Das Grundstück wurde bei Beantragung von Hartz 4 mit angegeben. Wir sind uns nur nicht sicher, ob dieses Geld dann als Einkommen gesehen wird oder eben unter das Schonvermögen fällt.