Antwort
Haben Sie die Zahlungsaufforderung wirklich per Post erhalten? Per Email wären diese Strittig und Sie könnten gegen argumentieren dass Sie keine Kenntnis über die fehlenden Zahlungen hätten, da Sie bereits überwiesen haben. In diesem Fall lag das Geld ja in deren Verfügbarkeitsbereich und Amazon bekam es auch nicht hin dass Geld zuzuordnen (hätte Amazon zurück überweisen müssen in dem Fall)
Dann gilt noch das Billigkeitsgebot, man ist als kaufmännisch organisiertes Unternehmen dazu angehalten die Kosten zum, Forderungseinzug gering zu halten. Die Inkassofirma zu beauftragen widerspricht dem.