Ich habe im Jahr 2018 einen Umsatz von 58.000 € mit meinem Kleinunternehmen, und damit das erste mal die Umsatzgrenze überschritten. Dadurch hatte ich einen "Verlust", da ich nicht damit gerechnet hatte, und dementsprechend das ganze Jahr von meinen Kunden keine UST verlangt habe. Am Ende hatte ich 12.000 UST an das FA zu zahlen.
Nun bin ich drauf gekommen, dass ich 2018 ja auch jede Menge Eingangsrechnugen hatte, die nicht "beachtet" wurden, da mit nicht klar war, dass ich am Ende des Jahres über die Umsatzgrenze komme. Ich habe dort also nochmals knapp € 10.000 UST bezahlt, kann ich diese als Vorsteuer - rückwirkend im Jahr 2020 irgendwie geltend machen? Ohne mir einen Steuerberater holen zu müssen??