Ich hatte schon Anfang dieses Jahres die Aufforderung der KV bekommen, daß ich meinen Einkommensteuerbescheid von 2014 vorlegen soll. Ich bin geringfügig Selbständig und hab Einnahmen aus Vermietung. Das hab ich nicht gemacht, weil ich ohnehin ab April in einer Festanstellung bin. Nun soll ich aber für diese Jahr noch Januar, Februar, März den Höchstbetrag nachzahlen :-( Wenn ich den Steuerbescheid für 2014 nachreiche muss ich dann die Jahre 2014 und 2015 entsprechend den Einnahmen in Steuerbescheid 2014 nachzahlen oder werde ich nur ab 2016 angepasst bzw. hochgestuft? Danke!